Fotos von Kindern

In Sachen Persönlichkeitsrecht sind Kinder ein Sonderfall. Sie sind besonders geschützt, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss auf jeden Fall eingeholt werden. Bei Kindern ab 14 Jahren muss die Einwilligung von Kindern und Eltern eingeholt werden.

Es ist wie immer empfehlenswert, sich eine schriftliche Einwilligungserklärung vorab einzuholen, um später Ärger zu vermeiden.

Beispiel:
In Ihrer Gemeinde findet die Konfirmation statt.
Sie möchten gerne die Konfirmationsbilder, die ein extra beauftragter Fotograf gefertigt hat, auf Ihre Gemeindehomepage stellen.

Welche Rechte müssen Sie nun beachten?

a)    Die Persönlichkeitsrechte der Konfirmandinnen und Konfirmanden.
b)    Das Urheberrecht des Fotografen.

Sie benötigen also eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Konfirmandinnen und Konfirmanden (14 Jahre), dass die Konfirmationsbilder auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden dürfen.
Außerdem benötigen Sie die Einverständniserklärung des Fotografen, dass er mit der Veröffentlichung seiner gemachten Aufnahmen (Konfirmationsbilder) einverstanden ist.

 

Rundschreiben 12/2008 des Landeskirchenamtes an die Kirchenkreise

"Es ist daher vor der Einstellung von Fotos auf der Website der Kirchengemeinde oder der Kindertageseinrichtung in jeden Fall die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine mündliche Einwilligung reicht regelmäßig nicht aus. ... Die Erziehungsberechtigten müssen die Möglichkeit haben, die Bilder vor Abgabe der Einwilligungserklärung zu sehen."


Mehr unter: www.kirchenrecht-westfalen.de