Sonderfall: Bilder & Co bei Social Media

Leider kann man auch legal bei Stockfoto-Anbietern erworbene Fotos nicht einfach bei Facebook & Co hochladen: Facebook beansprucht das Recht, Bilder weiter zu verwenden (sog. „IP-Inhalte“, siehe Facebook Nutzungssbedingungen Punkt 3.3 und Hilfebereich)*. Ähnliches trifft auch auf andere Anbieter zu. Auch wenn sie sich nicht soviel herausnehmen wie Facebook ist die Rechtslage leider nicht ganz klar.

Klar ist nur: Bei den meisten Fotodiensten darf man die erworbenen Bilder nicht unterlizenzieren.

Dies trifft auch auf Fotos zu, die unter einer creative commons Lizenz stehen: Die Weitergabe ist hier (je nach Lizenz) unter den selben Bedingungen erlaubt; man müsste also gewährleisten, dass auch Facebook diese Bedingung anerkennt.

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*gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen.

*Du behältst das Urheberrecht an deinem Inhalt. Mit dem Hochladen deines Inhalts gewährst du uns eine Lizenz, diesen Inhalt zu nutzen und anzuzeigen.

Was trotzdem geht:

  • Eigene Fotos, bei denen die Verwendung geklärt ist (die Fotografierten müssen einverstanden sein!) Mehr dazu: Praxishilfe Bildrecht.
  • Public Domain Fotos, z.B. Pixabay.com. Die Urheber verzichten hier auf jegliche Rechte.
    Vorsicht: Pixabay übernimmt keine Gewährleistung, dass der Einsteller eines Bildes auch tatsächlich alle Rechte daran hat!
  • Spezielle Social-Media Lizenzen bei kommerziellen Anbietern, z.B. Clipdealer.com. Werden leider nicht oft angeboten. Ein Blick in die Nutzungsbedingungen schafft Klarheit.
  • Alle anderen Stockfoto-Anbieter: Eine Nachfrage direkt beim Anbieter kann lohnend sein - manche sind, was die Verwendung bei Facebook angeht, kulant.

Tipp: Vor dem Einkauf oder Abschluss eines Abo-Vertrages beim Anbieter nachhaken, welche Verwendung gestattet ist. Schriftwechsel unbedingt aufheben!