Impressumspflicht
Auf jede Internetseite gehört ein Impressum. Das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Aber welche Angaben gehören in ein Impressum? Wie ist es mit Hinweisen zum Datenschutz?
Kurzgefasst: Was gehört hinein?
- Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Es sollte von der Startseite aus mit nur einem Klick auf „Impressum“ aufgerufen werden können.
- Grundangaben:
- Name und Anschrift
- Kontaktinfo: mindestens E-mail und ein weiteres Kontaktmedium, in der Regel Telefon
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigter
- Zusätzliche Angaben für bestimmte Diensteanbieter erforderlich!
Z. B. falls vorhanden UStID oder Registereintragungen.
- Weitere Pflichtangaben für kirchliche Anbieter:
Anzuwendendes Datenschutzrecht, Einsatz von Cookies, Einsatz von Webanalytics-Programmen, Haftungsausschlüsse
In den Kirchlichen Rundschreiben Nr. 5/2012 und Nr. 38/2013 finden Sie neben den "Hinweisen zur Anbieterkennzeichnungspflicht"ein Beispiel Impressum für eine Kirchengemeinde: www.kirchenrecht-westfalen.de
Impressum in Newslettern
Auch Ihr Newsletter sollte ein Impressum enthalten, um Sie vor eventuellen Abmahnungen zu schützen.
Ein redaktioneller Newsletter ist ein Mediendienst. Entsprechend gelten § 5 Telemediengesetz und § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag.
Ein kurzes Impressum ist ausreichend. Bitte geben Sie die redaktionell verantwortliche Person, eventuell die Institution, Adresse und E-Mail-Adresse an.